Was ist Eternit?
Im Jahr 1900 meldete Ludwig Hatschek ein Verfahren zur „Herstellung von Kunststeinplatten mit hydraulischen Bindemitteln“. Die Faserzementplatte war geboren. Dabei wurden Zementprodukte mit Asbestfasern versetzt. So konnte ein leichtes, feuerfestes und preiswertes Produkt hergestellt werden. Der Markenname dieses Produktes war Eternit. Es entstanden Fabriken und Unternehmen die den Namen Eternit in den Firmennamen aufnahmen. Aus ihnen ging nach dem 2. Weltkrieg die Eternit AG hervor. Diese stellte bis 1990 asbesthaltige Zementprodukte her. U.a. wurden diese als widerstandsfähige, chemikalienbeständige und feuerfeste Rohre in großer Zahl verbaut.
Asbestrohre – typische Einsatzzwecke
Entsprechend ihrer Eigenschaften wurden Rohre aus Asbestzement für viele Einsatzzwecke verwendet. Typische Einbausituationen waren:
Kann ich asbesthaltige Zementrohre erkennen?
Auch nach 1990 wurden Faserzementprodukte hergestellt. Diese enthalten keine Asbestfasern mehr. Sie sehen allerdings den alten Produkten so ähnlich, dass bei einem ersten Augenschein kein Unterschied erkennbar ist.
Wenn man weiß, wann die Rohre verbaut wurden, kann man allerdings mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen, ob sie Asbest enthalten können. Rohre, die vor 1980 eingebaut wurden enthalten mit großer Wahrscheinlichkeit Asbest. Danach nimmt die Wahrscheinlichkeit ab. Bis sie bei Einbauten ab 1990 auf null sinkt.
Sicherheit bietet nur eine Probenahme mit Auswertung unter dem Rasterelektronenmikroskop.
Sind Asbestrohre gefährlich?
Die Asbestfasern in Eternitrohren sind fest gebunden. D.h. sie sind so fest mit dem umgebenden Zement verbunden, dass eine Freisetzung von Fasern ohne äußere Einwirkung sehr unwahrscheinlich ist. So lange man die Rohre in Ruhe lässt, besteht keine Gefahr.
Allerdings werden immer Fasern freigesetzt, wenn man die Rohre in irgendeiner Art bearbeitet oder beschädigt. Daher darf man Eternitrohre nie schneiden, anbohren, brechen oder ähnliches, ohne die entsprechenden Schutzvorkehrungen getroffen zu haben.
Darf ich Asbestrohre selbst ausbauen?
In den eigenen vier Wänden darf jeder alte Asbestrohre ausbauen, soweit er sich an dien Vorgaben der TRGS 519 hält. Das bedeutet insbesondere, dass die Rohre beim Ausbau nicht beschädigt werden dürfen. Diese Vorgabe ist oft schwer einzuhalten, da die Rohre eingemauert sind und deshalb herausgestemmt werden müssen. Da die Entfernung von Eternitrohren im Haus dann doch recht leicht zu einer Faserfreisetzung führen kann, empfehlen wir, die Arbeiten durch eine Fachfirma ausführen zu lassen.