Gemäß TRGS 519 muss nach fast allen Arbeiten an asbesthaltigen Materialien in Gebäuden eine Freimessung erfolgen. Durch die Freimessung wird nachgewiesen, dass keine Asbestfasern mehr in der Raumluft sind. Erst dann darf der Arbeitsbereich abgebaut und wieder allgemein zugänglich gemacht werden. Die Vorgaben für die Asbest Freimessung sind in der VDI 3492 beschrieben. Hier findet man, welche Parameter für die Messung eingehalten werden müssen. Eine Messung dauert 8 Stunden. Als grobe Abschätzung kann man annehmen, dass in einer Wohnung pro Raum, ein Messpunkt nötig ist. In großen Räumen wird ca. pro 100 Quadratmeter ein Messpunkt benötigt. Der Sanierer sollte darauf achten, dass die Räume für die Messung möglichst staubfrei sind. Befindet sich zu viel Staub auf der Probe kann sie nicht mehr ausgewertet werden. Ist das der Fall, wird eine zweite Messung nötig.