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In vielen Berufen wird mit Gefahrstoffen umgegangen. Diese können die Arbeitssicherheit, insbesondere die Gesundheit der Mitarbeiter gefährden. Daher fordert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) „…Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. …“ (§1 ArbSchG).
Über die Aufgabe des Arbeitgebers sagt das Arbeitsschutzgesetz in §3: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes … zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“
Der Arbeitgeber wird in allen Fragen des Arbeitsschutzes durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) unterstützt. Die FASI kann dabei ein Mitarbeiter sein oder ein externer Berater. Allerdings ist der Arbeitsschutz ein weites Feld. Nicht jede FASI kann alle Teilbereiche aus der eigenen Qualifikation abdecken. Hier unterstützen wir Betriebe und deren FASI mit Messungen, Berechnungen und Beratung zum Thema Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Insbesondere sind wir qualifiziert Arbeitsplatzmessungen im Sinne des §1, (1), 2. Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen „...Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen…“
Dabei sind wir nur unterstützend für die FAI tätig. Wir stellen selbst keine FASI.
Im Rahmen von Arbeitsschutzmaßnahmen führen wir Messungen durch auf:
Unsere Dienstleistung im Bereich Arbeitsschutz umfasst: