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Asbest Freimessungen
Stefan Mair • 4. November 2020
Asbest Freimessungen
Gemäß TRGS 519 muss nach Beendigung von Sanierungsmaßnahmen eine Freimessung erfolgen. Dabei wird durch einen externen Gutachter die Faserkonzentration in der Raumluft gemäß VDI 3492 bestimmt. In der Norm wird Art und Umfang der Messung exakt festgelegt, ebenso wie die Anzahl der Messpunkte. Im Rahmen der Freimessung werden Luftproben auf Filter (Bild) gezogen. Diese werden anschließend im Labor unter dem Rasterelektronenmikroskop ausgewertet. Liegen die Werte unterhalb des Zulassungslimits, so kann der Raum für die allgemeine Benutzung freigegeben werden. Wir führen regelmäßig Freimessungen nach Asbest- oder KMF Sanierungen durch.